
Kurz gesagt: Für normale Abnützung zahlen Mieter nichts. Bei übermässigen Schäden zahlen sie nur den Restwert des Anstrichs. Ein Wandanstrich gilt oft nach 8 bis 10 Jahren als abgeschrieben. Im Aargau hilft bei Streit die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks.
Restwert berechnen
Ein Anstrich hält laut paritätischer Lebensdauertabelle etwa 8 Jahre. Nach 4 Jahren ist er zur Hälfte abgeschrieben. Kostet der Neuanstrich eines verrauchten Zimmers CHF 1'000, zahlt der Mieter etwa CHF 500.
Was als normale Abnützung gilt
- Ränder von Bildern und Möbeln
- Eine übliche Zahl Dübellöcher
- Leichte Verfärbung durch Sonne

Was oft zu Abzügen führt
- Starke Nikotinverfärbung
- Selbst gestrichene, fleckige Wände
- Farbige Wände ohne Absprache
- Grosse Löcher oder Kritzeleien
Häufige Fragen
Muss ich nach 10 Jahren streichen?
In der Regel nein.
Darf der Vermieter einen Maler bestimmen?
Bei Mängeln kann er beauftragen und den Restwert verrechnen.
Soll ich selbst streichen?
Nur wenn Sie es sauber können; sonst lieber einen Betrieb.
Was ist das Abnahmeprotokoll?
Die Mängelliste bei der Rückgabe.
Wo ist die Schlichtungsbehörde?
Im Aargau in jedem Bezirk, Angaben auf der Website des Kantons.