Ratgeber

Wohnungsabgabe: wer zahlt den Maler?

Wohnungsabgabe streichen Aargau: Handwerker bessert eine alte Hauswand mit Putz und Farbe aus
Beispiel: Alte Hauswand ausbessern

Kurz gesagt: Für normale Abnützung zahlen Mieter nichts. Bei übermässigen Schäden zahlen sie nur den Restwert des Anstrichs. Ein Wandanstrich gilt oft nach 8 bis 10 Jahren als abgeschrieben. Im Aargau hilft bei Streit die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks.

Restwert berechnen

Ein Anstrich hält laut paritätischer Lebensdauertabelle etwa 8 Jahre. Nach 4 Jahren ist er zur Hälfte abgeschrieben. Kostet der Neuanstrich eines verrauchten Zimmers CHF 1'000, zahlt der Mieter etwa CHF 500.

Was als normale Abnützung gilt

  • Ränder von Bildern und Möbeln
  • Eine übliche Zahl Dübellöcher
  • Leichte Verfärbung durch Sonne
Blick von der Ruine Stein auf die Altstadt von Baden an der Limmat

Was oft zu Abzügen führt

  • Starke Nikotinverfärbung
  • Selbst gestrichene, fleckige Wände
  • Farbige Wände ohne Absprache
  • Grosse Löcher oder Kritzeleien

Häufige Fragen

Muss ich nach 10 Jahren streichen?

In der Regel nein.

Darf der Vermieter einen Maler bestimmen?

Bei Mängeln kann er beauftragen und den Restwert verrechnen.

Soll ich selbst streichen?

Nur wenn Sie es sauber können; sonst lieber einen Betrieb.

Was ist das Abnahmeprotokoll?

Die Mängelliste bei der Rückgabe.

Wo ist die Schlichtungsbehörde?

Im Aargau in jedem Bezirk, Angaben auf der Website des Kantons.

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Kostenlos und unverbindlich

Kurz beschreiben, was gestrichen werden soll und wo im Aargau. Ein Malerbetrieb aus der Nähe meldet sich mit einer Offerte.

So funktioniert es

  1. Anfrage sendenFormular ausfüllen, dauert etwa zwei Minuten. Fotos können Sie später direkt dem Betrieb schicken.
  2. Wir leiten weiterWir prüfen Ihre Angaben und geben sie per E-Mail an passende Fachbetriebe der Region weiter.
  3. Offerte vom FachbetriebEin Betrieb meldet sich direkt bei Ihnen. Sie vergleichen in Ruhe und entscheiden selbst.
  • Für Sie kostenlos, ohne Verpflichtung
  • Angaben nur an Betriebe aus der Region
  • Wir sind ein Vermittlungsdienst, kein Malerbetrieb

Fragen? Telefon: Rückruf anfordern oder offerte@malerarbeiten-aargau.ch

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Zum Beispiel: Räume oder Hausseite, Fläche ungefähr, was beschädigt ist, bis wann es fertig sein soll.

Lieber telefonieren? Nummer eintragen und «Rückruf» ankreuzen, der Fachbetrieb ruft Sie an. Per E-Mail: offerte@malerarbeiten-aargau.ch. Kostenlos und unverbindlich. Wir vermitteln nur und führen keine Arbeiten selbst aus.

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