Auf einen Blick
Hagel am Gebäude ist Sache der Aargauischen Gebäudeversicherung. Melden Sie zuerst dort.

Kurz gesagt: Hagelschäden an Fassade und Läden deckt im Aargau die obligatorische Gebäudeversicherung (AGV). Melden Sie den Schaden zuerst der AGV, holen Sie dann eine Offerte für die Reparatur ein. Kleine Schäden innen wie Wasserflecken kosten oft CHF 200 bis 800.
Vorgehen nach einem Hagelgewitter
- Fotos aller Schäden machen, mit Datum.
- Schaden bei der Aargauischen Gebäudeversicherung melden.
- Die AGV schickt bei grösseren Schäden eine Fachperson zur Schätzung.
- Offerte eines Malerbetriebs für Fassade und Läden einholen.
- Nach Freigabe reparieren lassen.
Welche Schäden typisch sind
| Bauteil | Schaden | Arbeit |
|---|---|---|
| Aussendämmung | Dellen und Löcher im Putz | Ausbessern, Fassade streichen |
| Holzläden | Kerben, abgeplatzter Lack | Schleifen, lackieren |
| Fensterbänke, Metall | Dellen | meist Spengler |
| Storen | verbeulte Lamellen | Storenbauer, nicht Maler |

Wasserflecken und Risse innen
Ein Wasserfleck an der Decke schlägt durch jede normale Farbe. Erst nach der Reparatur des Lecks und dem Austrocknen wird er mit Isoliergrund gesperrt und die ganze Fläche gestrichen. Feine Risse füllt der Maler, Risse mit Versatz oder breiter als ein paar Millimeter gehören einer Fachperson gezeigt.
Häufige Fragen
Wer zahlt Hagel an der Fassade?
Im Aargau die Gebäudeversicherung AGV, abzüglich Selbstbehalt (bei Elementarschäden in der Regel CHF 300 pro Ereignis).
Darf ich den Maler sofort beauftragen?
Dringende Sofortmassnahmen gegen Folgeschäden ja, vorher Fotos machen. Die Reparatur selbst erst nach Schadenmeldung und Absprache mit der AGV.
Repariert der Maler auch Storen?
Nein, dafür ist der Storenbauer zuständig.
Was kostet ein Wasserfleck?
Oft CHF 200 bis 800 inklusive Anfahrt.
Wie lange muss eine Wand trocknen?
Je nach Schaden zwei bis acht Wochen.